Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025 beim Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30.04.2026.
mehrDie Steuertermine des Monats April 2025 auf einen Blick.
mehrDer Bundesfinanzhof hat zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst.
mehrStipendien können beim Empfänger nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.
mehrDer Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die sog. Vorabpauschale nach § 18 des Investmentsteuergesetzes zu versteuern. Das BMF hat den maßgeblichen Basiszins für die Ermittlung des Basisertrags und damit der Vorabpauschale 2025 bekanntgegeben.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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